Die neue versicherungsvertragliche Lösung

Erleichterung für Arbeitgeber beschlossen.

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. Juni 2020 ist das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl. I, S. 1248“ am 24. Juni 2020 in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesänderung wird die versicherungs-vertragliche Lösung bei Direktversicherungen und Pensionskassen künftig den Regelfall darstellen und nicht mehr an das Verlangen des Arbeitgebers gekoppelt sein. 

Die sozialen Auflagen bleiben jedoch unverändert bestehen. Dies gilt auch für bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgeschiedene Arbeitnehmer.

Diese neue Regelung ist vor dem Hintergrund der anhaltentenden Kritik über die Komplexität der bAV ausdrücklich zu begrüßen, insbesondere in Anbetracht der zusätzlichen Hürden, die das BAG im Urteil vom 19.05.2016 (3 AZR 794/14) der Praxis beschert hat.

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