AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH

 

I. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich und Änderungen

(1) Die SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching bei München („SLPM"), bietet Leistungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen an.

(2) Alle Leistungen der SLPM für ihren Vertragspartner („Auftraggeber“) erfolgen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“).
Diese sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung, insbesondere aller Verträge, Aufträge, Geschäftsbesorgungsabreden und Angebote („Vertrag“).

(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Leistungen.

(4) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, SLPM hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

 

II. Unverbindlicher Leistungskatalog

Zu den von SLPM angebotenen Leistungen zählen insbesondere

  • Erstellung von versicherungsmathematischen Berechnungen (insbesondere Gutachten)
  • Erstellung von Vorlagen für Versorgungsordnungen und Betriebsvereinbarungen
  • Beratung, Stellungnahmen und Musterformulierungen in Fragen der betrieblichen Altersversorgung
  • Administration und Betreuung von betrieblichen Versorgungssystemen
  • Durchführung von Seminaren

 

III. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote von SLPM können innerhalb von 4 Wochen nach Zugang angenommen werden; eine nach dieser Frist eingehende Annahmeerklärung gilt als neuer Antrag.

(2) Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der SLPM und dem Auftraggeber (zusammen „Vertragsparteien“) sind diese Geschäftsbedingungen und der in Textform geschlossene Vertrag. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Änderungen und Ergänzungen haben in Textform zu erfolgen. Textform bedeutet, dass die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird (z.B. Papier, E-Mail oder Fax).

 

IV. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber arbeitet bestmöglich mit der SLPM zusammen, um der SLPM die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu ermöglichen. Insbesondere wird der Auftraggeber der SLPM alle Vertragsinformationen und Dokumentationen überlassen, welche für die Erfüllung des Vertrages erforderlich oder nützlich sind. Dabei hat der Auftraggeber diese Mitwirkungspflichten rechtzeitig, vollständig, kostenlos und fachlich richtig zu erfüllen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Auftraggeber seinerseits Dritter für die Erfüllung dieser Pflichten bedient. SLPM darf von dem Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellte Informationen und Daten verwenden und sich auf diese ohne Überprüfung verlassen. Sollte sich während oder nach Bearbeitung des Auftrags durch SLPM herausstellen, dass Informationen oder Daten zum Auftrag unvollständig oder falsch waren, so ist 
SLPM berechtigt, den zusätzlichen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

(2) Datenträger, Daten oder Dateien, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich vollständig und technisch einwandfrei, insbesondere frei von Viren oder schadhaften Programmen, sein.

 

V. Durchführung und Sorgfaltspflichten

SLPM ist in ihrer Organisation bzgl. Durchführung und Ablauf bei Erfüllung der geschuldeten Tätigkeiten frei und insbesondere nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden. Im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit kann die SLPM auf personelle Ressourcen, sowie auf technische, fachliche und/oder administrative Unterstützungs-leistungen anderer Gesellschaften der Swiss Life-Gruppe zurückgreifen, und dement-sprechend in diesem Rahmen vertrauliche Informationen weitergeben. SLPM nimmt, soweit möglich und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar, bei Erfüllung der von ihr übernommenen Aufgaben auf besondere betriebliche Belange des Auftraggebers Rücksicht.

 

VI. Seminare

(1) Seminaranmeldungen haben schriftlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular der SLPM zu erfolgen; die Schriftform ist hierbei auch durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen SLPM-Anmeldeformulars per Telefax bzw. elektronisch per E-Mail gewahrt. Eine telefonische Reservierung für Seminare ist unverbindlich.

(2) Der Auftraggeber erhält innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Anmeldung von SLPM per E-Mail eine Anmeldebestätigung bzw. die Information, dass und warum eine Teilnahme nicht möglich ist (insbesondere für den Fall ausgebuchter Seminare). Durch eine solche Bestätigung wird ausnahmsweise auch eine telefonische Reservierung des Auftraggebers zu einer rechtswirksamen Seminaranmeldung, die nicht die gemäß Absatz (1) vorgeschriebene Form erfüllt.

(3) 10 Tage vor Seminarbeginn erhält der Auftraggeber die Rechnung.

(4) Stornierungen seitens des Auftraggebers sind nur per Mail an kontakt@slpm.de möglich. Es entstehen keine Kosten, wenn der Seminarteilnehmer bis 10 Tage vor Seminarbeginn (Eingang bei SLPM) storniert; anderenfalls ist die volle Seminargebühr zu entrichten. Die Benennung von Ersatzteilnehmern/innen ist möglich, wenn der Auftraggeber die SLPM spätestens zwei Werktage vor Seminarbeginn per E-Mail an kontakt@slpm.de darüber informiert. Die E-Mail muss Vornamen, Nachnamen, Firma und Kontaktdaten der ersatzweisen teilnehmenden Person enthalten.

(5) SLPM kann aus sachlichen Gründen, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Krankheit des Referenten, Seminare verschieben oder absagen. SLPM teilt dies dem Seminarteilnehmer möglichst frühzeitig mit. Bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet. SLPM erstattet keine weiteren Aufwände, insbesondere steht dem Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten zu.

(6) Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, steht ihm ein Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber

SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH
Zeppelinstrasse 1
85748 Garching bei München 
Fax: 089 38109-4696
E-Mail: kontakt@slpm.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Auftraggeber kann dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat SLPM diesem alle Zahlungen, die SLPM von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei SLPM eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet SLPM dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Das Widerrufsformular können Sie sich hier herunterladen.

 

VII. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Für alle Leistungen berechnet sich die Vergütung von SLPM nach dem Vertrag bzw. sonstigen Vergütungsvereinbarungen, hilfsweise nach der jeweils gültigen Honorartabelle der SLPM. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Grundsätzlich sind Rechnungsbeträge innerhalb von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug auf das folgende Konto von SLPM zu bezahlen:

Kontoinhaber: SLPM
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE10 7005 0000 0000 0357 30
BIC: BYLADEMM

Seminarkosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von SLPM.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

VIII. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) SLPM räumt dem Auftraggeber bei Zahlung der vollständigen Vergütung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, unwiderrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an ihren Angeboten, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln („Arbeitsergebnisse“) ein. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse ausschließlich zu internen Zwecken zu nutzen.

(2) Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SLPM Dritten zugänglich machen. 

(3) Der Auftraggeber wird die Arbeitsergebnisse vernichten oder auf Anforderung an SLPM zurückgeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

IX. Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Die Parteien haben über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Arbeitsergebnisse und Unterlagen Stillschweigen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zeitlich unbegrenzt zu bewahren. Sie werden auch alle von ihnen eingesetzten sonstigen Dritten (Subunternehmer etc.) auf die Geheimhaltungsverpflichtung, auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus, verpflichten

(2) Die Parteien verpflichtet sich, die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Wahrung der Vertraulichkeit, insbesondere die Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zeitlich unbegrenzt zu beachten. Sie werden nur Personen einzusetzen, die mit den für sie maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraut sind. Die Einhaltung dieser Bestimmungen überwachen sie regelmäßig.

(3) Ferner versichern die Parteien, geschützte personenbezogene Daten nicht unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.

(4) Die Parteien verpflichten sich, nach Maßgabe des Art. 32 EU-DSGVO auf eigene Kosten sämtliche geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen.

 

X. Kündigung

(1) Ein Dienstleistungsvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) SLPM kann einen Vertrag insbesondere dann außerordentlich kündigen, wenn der Auftraggeber seine Zahlung einstellt.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(4) Im Fall der Kündigung hat SLPM Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung.

XI. Haftung

(1) SLPM haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. 

(2) Für den Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) infolge einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von SLPM der Höhe nach auf das vertragstypische vorhersehbare Risiko begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe, die SLPM aus der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im konkreten Fall erhält. Verweigert der Haftpflichtversicherer im konkreten Fall berechtigterweise eine Schadensersatzleistung, beschränkt sich die Haftung von SLPM auf den 10-fachen Auftragswert, maximal jedoch auf 50.000 Euro. 
Die Haftung von SLPM für entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. 
Im Übrigen haftet SLPM bei leichter Fahrlässigkeit nicht. 
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen übernommener Garantie sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. 

(3) SLPM haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- oder Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten. 

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der von SLPM eingesetzten Subdienstleister. 

(5) Ein Mitverschulden des Auftraggebers, insbesondere eine Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer IV, ist haftungsmindernd zu berücksichtigen.

 

XII. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle dieser Bestimmung soll eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung am nächsten kommt. Das gilt auch für unwirksame oder lückenhafte Klauseln in den Verträgen.

 

XIII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der SLPM unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) München ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand.