Für den Durchführungsweg Pensionszusage (Direktzusage) sind nach deutschem Steuer- und Handelsrecht Pensionsrückstellungen zu bilden. Deren Höhe wird durch ein versicherungsmathematisches Gutachten bestimmt. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Gutachten für Ihre Steuer- und Handelsbilanz.
Die Berechnung für die Steuerbilanz erfolgt in der Regel nach dem so genannten Teilwertverfahren und unter Zugrundelegung der aktuellen biometrischen Werte aus den Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 6 %. Dies entspricht den Vorschriften des § 6a Einkommensteuergesetz (EStG). Wegen der mittlerweile schon länger andauernden Niedrigzinsperiode wird der Rechnungszins von 6 % zwar zunehmend in Frage gestellt. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass der Steuergesetzgeber in absehbarer Zeit daran etwas ändern will.
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das für Wirtschaftsjahre anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2009 beginnen, wurde das HGB umfassend modernisiert. Auch der bilanzielle Ausweis von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen war hiervon betroffen.
Als Bewertungsverfahren in der Handelsbilanz wird überwiegend die PUC-Methode (Projected-Unit-Credit-Methode) verwendet. Für die Bewertung werden die von der Bundesbank zum Bilanztermin veröffentlichten Rechnungszinssätze angewendet.
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