GGF-Versorgung

Wir begleiten Ihre GGF-Versorgung von der Wiege bis zur Bahre. Wir können Sie bei einer Neueinrichtung, laufenden Überprüfung und Anpassung/Aktualisierung bis hin zum Rentenübergang/Liquidation mit all unserem Fachwissen und langjährigen Erfahrung begleiten.

Aufgrund der Doppelfunktion des Gesellschafter-Geschäftsführers sind bei der Einrichtung beide Perspektiven des GGF (die der Privatperson und des Unternehmers) gleichermaßen zu betrachten und zu berücksichtigen. Selbstverständlich stehen auch hier (wie beim „normalen“ Arbeitnehmer) alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Aufgrund des erhöhten Versorgungsbedarfs des GGF verbleiben aber meist die Durchführungswege der Direktzusage/Pensionszusage und/oder der (kongruent rückgedeckten) Unterstützungskasse im Fokus. Gerade hier können wir aufgrund unserer hohen Expertise und langjährigen Erfahrung mit Stolz von uns behaupten, dass wir Sie sicher durch alle Erfordernisse zur korrekten Einrichtung führen werden!

In der Vergangenheit eingerichtete Pensionszusagen sollten in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft und angepasst werden, da sich Gesetzgebung und Rechtsprechung ständig ändern.

Um Ihnen hier ein sicheres Gefühl zu vermitteln, kümmern wir uns darum alles im Auge zu behalten, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.Im Zusammenhang mit dem Übergang des GGF in den Altersruhestand bzw. der Nachfolgeregelung tauchen die betriebliche Altersversorgung des GGF betreffend spezielle Fragen auf. Die Pensionszusage induziert dabei häufig Handlungsbedarf. In gewissen Konstellationen ist es angeraten, nach einem Weg zu suchen, den bilanziellen Ausweis der Pensionszusage zu beseitigen. Jede Situation im Unternehmen ist jedoch individuell und bedarf auch individuell erarbeiteter Lösungsansätze. Oftmals stellt sich auch die Kombination verschiedener Ansätze als die optimale Lösung heraus. Wichtig ist es, einen Berater mit einschlägiger und langjähriger Erfahrung an der Seite zu haben.

Unser Angebot – Ihre Vorteile

  • Beratung und Begleitung bei der Einrichtung der Versorgungszusage unter Einbeziehung der aktuellen arbeits- und steuerrechtlichen Rechtsprechung sowie der Verlautbarungen der Finanzverwaltung (wie z. B. Wartezeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit)
  • Bereitstellung der notwendigen Vertragsdokumente und Entscheidungsvorlagen:Komplette Neuformulierung von  Pensionszusagen (inkl. Gesellschafterbeschluss)
  • Erstellung von Nachträgen z.B. bei Verzicht, Auslagerung, Abfindung, wertgleiche Umgestaltung inkl. der versicherungsmathematischen Berechnungen
  • Pensionszusagen-Check einmalig sowie jährlich laufend (auf Wunsch auch inkl. Finanzierungsstand)
  • Gutachterliche Stellungnahme zu steuerlichen, arbeitsrechtlichen und bilanziellen Fragestellungen
  • Unterstützung bei Anträgen auf verbindliche Auskunft beim Betriebsstätten-Finanzamt oder Lohnsteueranrufungsauskünften

Weitere Informationen für Gesellschafter-Geschäftsführers finden Sie hier.

Anfrage

Kontakt:

Tel.: 089-38109-2020

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slpm-beratung@swisslife.de