Internationale Pensionsgutachten

Durch die zunehmende internationale Vernetzung der Wirtschaft werden Bewertungen von Pensionsverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften immer wichtiger. Wir erstellen für Sie ein versicherungsmathematisches Gutachten über Ihre Pensionsverpflichtungen nach den für Sie relevanten internationalen Vorschriften.

Gutachten nach IAS/IFRS:
Das IASB (International Accounting Standards Board) in London ist Herausgeber der internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS (International Accounting Standards) bzw. der IFRS (International Financial Reporting Standards). Ziel und Aufgabe des IASB ist die Bereitstellung und Verbreitung von weltweit anerkannten Rechnungslegungsvorschriften. Viele nationale Vorschriften orientieren sich mittlerweile auch an IAS bzw. IFRS. In der EU müssen börsennotierte Unternehmen ihren Jahresabschluss bereits heute nach IAS/IFRS erstellen. Auch für kleinere und mittelständische Unternehmen werden die internationalen Rechnungslegungsvorschriften zunehmend bedeutsamer.

Die für betriebliche Altersversorgung maßgebliche Vorschrift findet sich im Standard IAS 19 "employee benefits". Die Rechnungslegung nach IAS 19 unterscheidet zwischen Leistungszusagen und Beitragszusagen - die Durchführungswege, wie wir sie in Deutschland kennen, spielen keine Rolle. Nur die Leistungszusage erfordert ein versicherungs-mathematisches Gutachten. Kennzeichnend für dieses Gutachten ist die Gegenüberstellung des Werts der Verpflichtung (unter Berücksichtigung von realistischen Annahmen zu Rechnungszins, Rententrend, Gehaltstrend, Fluktuation) und dem Wert des für die Versorgung reservierten Planvermögens (plan assets). Das Ziel ist es, eine Bewertung der Nettoverpflichtung zum fair value (tatsächlichem Wert) durchzuführen.

Gutachten nach US-GAAP/ASC: 
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung werden in den USA als Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) bezeichnet. Die entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften (Accounting Standards Codification - ASC; vormals Financial Accounting Standards - FAS) werden durch das Financial Accounting Standards Board (FASB) herausgegeben. Die ASC-Vorschriften sind zwar "nur" auf nationaler Ebene gültig, aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der USA wirken sie aber weit über die USA hinaus und haben daher einen ähnlichen Stellenwert wie IAS/IFRS.

Gutachten nach Swiss GAAP FER 16: Zu den Anwendern der Swiss GAAP FER gehören kleine und mittelgroße Organisationen und Unternehmensgruppen mit nationaler Ausstrahlung und auch Non-Profit-Organisationen und Pensionskassen. 

Die Behandlung von Vorsorgeverpflichtungen in der Rechnungslegung ist in FER 16 geregelt: Es sollen die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen von Vorsorgeverpflichtungen auf die Unternehmen aufgezeigt werden. Hierbei wird berücksichtigt, ob am Bilanzstichtag zusätzlich zu den berücksichtigten Beitragsleistungen an Vorsorgeeinrichtungen als Personalaufwand weitere Aktiva oder Passiva bestehen.

Weitere internationale Rechnungslegungsstandards können wir Ihnen auf Anfrage anbieten, gerne unterstützen wir Sie auch bei der Frage der anzuwendenden Bilanzierungsstandards.

Unser Angebot – Ihre Vorteile

  • Wir bewerten Ihre Pensionsverpflichtungen zum gewünschten Bilanztermin
  • Ein versicherungsmathematischer Gutachter steht Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung
  • Unser Team aus Experten der betriebliche Altersversorgung unterstützt Sie in allen Belangen
  • Individuelle Berechnung und Unterstützung hinsichtlich Ihrer Parametervorgaben (z.B. Zins, Trend, etc.)
  • Professionelles Gutachten auf Basis jahrzehntelanger Erfahrung
  • Ansetzung maßgeblicher internationaler Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards
  • Preisgarantie für mindestens drei Jahre möglich
  • Sonderkonditionen bei der Inanspruchnahme mehrerer Angebote
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