Versorgungsordnung

Als verlässlicher Partner begleiten wir Sie nicht nur bei der Neueinführung einer Versorgungsordnung, sondern stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise ebenso bei der laufenden arbeitsrechtlichen Überprüfung und Harmonisierung verschiedener Versorgungsregelungen beratend und unterstützend zur Seite. 

Unabhängig davon, ob Sie lediglich die Entgeltumwandlung Ihrer Mitarbeiter einheitlich gestalten möchten oder hier auch als Arbeitgeber Teile finanzieren, sollten Sie sich Gedanken über eine Versorgungsordnung machen, um ein solides Grundgerüst für die Durchführung der bAV in Ihrem Unternehmen aufzustellen. Nur so schaffen Sie Rechtssicherheit und können mögliche Probleme und Fallen bei der Einrichtung einer bAV im Vorfeld vermeiden. Sollte es also für Sie von Interesse sein, eine neue Versorgungsordnung einzuführen, so sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!   

In der Vergangenheit eingerichtete Versorgungsordnungen sollten in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft und angepasst werden, da sich Gesetzgebung und Rechtsprechung ständig ändern. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit seinen umfangreichen Auswirkungen auf die deutsche bAV-Landschaft.

Oftmals gilt es auch bestehende betriebliche Versorgungswerke nach den neuen Zielvorstellungen des Unternehmens zu harmonisieren und zu modernisieren.   

Insbesondere bei Käufen, Verkäufen und Zusammenschlüssen von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen ist eine ganzheitliche Betrachtung der im Unternehmen bestehenden bAV-Landschaft meist unumgänglich. 

Unser Angebot – Ihre Vorteile

  • Arbeits- und steuerrechtliche Überprüfung bestehender Versorgungszusagen
  • Beratung und Begleitung der weiteren Schritte bei ggfs. bestehendem Handlungsbedarf
  • Vertragsdokumente wie Versorgungszusagen und Nachträge
  • Entscheidungsvorlagen für die betroffenen Gremien (z. B. für den Betriebsrat)
  • Mitarbeiterinformationen zu den durchgeführten Änderungen
  • Förderung der Akzeptanz der bAV im Unternehmen mittels Schulungen und Vorträgen
Anfrage

Kontakt:

Tel.: 089-38109-2020

Mail: 

slpm-beratung@swisslife.de