Eindeutigkeit

Eindeutigkeit und Klarheit sind Anforderungen, die eine Pensionszusage an den GGF erfüllen muss. Ist eine Pensionszusage nicht klar und eindeutig formuliert, so geht dies zu Lasten des Steuerpflichtigen, was ggf. dazu führen kann, dass die Zusage steuerlich nicht anerkannt wird. Merkmale wie Leistungsarten, -höhen, -voraussetzungen etc. müssen deshalb ausdrücklich geregelt sein.

Auch eine mündlich erteilte Versorgungszusage kann dem Klarheitsgebot genügen.

In der Praxis sind allerdings schriftliche Versorgungszusagen auch aus Gründen der Rechtssicherheit vorzuziehen, zumal schriftlich eindeutiger und klarer formuliert werden kann als mündlich. Die inhaltliche Bestimmung der Versorgungszusage wird so wesentlich erleichtert. Vor allem aus diesem Grund verlangt § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG die Schriftform für die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen.