Wertsicherungsklauseln

Wertsicherungsklauseln sollen die zugesagten Leistungen vor dem Kaufkraftverlust schützen, sind aber nur in eingeschränktem Maße erlaubt (vgl. Preisklauselgesetz - PrKG). Im Folgenden seien ein paar Beispiele angegeben:

Leistungsvorbehaltsklausel

"Bei der Änderung eines Beamtengehaltes um 10% haben die Parteien über eine eventuelle Anpassung des Ruhegeldes unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen."

Spannungsklausel

"Die zugesagten Leistungen verändern sich nach Eintritt des Versorgungsfalles im gleichen Verhältnis, wie 

sich das Grundgehalt eines verheirateten Bundesbeamten der Besoldungsgruppe A 13 in der höchsten Dienstaltersstufe verändert."

Indexklausel

"Nach Eintritt des Versorgungsfalles ändert sich die Höhe der Ruhegeldleistungen im gleichen prozentualen Verhältnis, wie sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland nach oben oder unten verändert. Die Veränderung ist jeweils zum 31.12. des Kalenderjahres, und zwar mit Wirkung des nächsten Kalenderjahres an, vorzunehmen."