Unterstützungskassenzusage

Da seit einigen Jahren immer mehr Firmen dem Ausweis von Pensionsrückstellungen in ihrer Bilanz eher kritisch gegenüber stehen und die versicherungsförmigen Durchführungswege Pensionskasse, -fonds und Direktversicherung mit ihrem steuerlichen Förderumfang bislang im Allgemeinen für den Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) nicht ausreichend sind, ist die (rückgedeckte) Unterstützungskasse inzwischen auch bei GGF ein sehr beliebter Durchführungsweg.

Denn es sind hier selbst sehr hohe Versorgungszusagen mit steuerlicher Förderung möglich. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind für die Firma Betriebsausgaben und es unterbleibt ein Ausweis von Pensionsrückstellungen. Allerdings müssen auch hier - wie im Prinzip auch bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen - die für die steuerliche Anerkennung von an GGF erteilten Pensionszusagen maßgebenden Kriterien wie z.B. Erdienbarkeit, Probe- bzw. Wartezeit und Angemessenheit erfüllt sein.