Rückdeckungsversicherung

Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die die Firma auf das Leben des Versorgungsberechtigten, in diesem Fall des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF), abschließt. Versicherungsnehmer und bezugsberechtigt ist die Firma, versicherte Person ist der GGF. Sie dient der Erfüllung der von der Gesellschaft an den GGF zugesagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Wenn die Firma eine kongruente Rückdeckungsversicherung abschließt, d.h. genau die zugesagten Leistungen versichert sind, sind die Leistungen der Versicherung ein durchlaufender Posten. 

Wird der GGF zum Beispiel berufsunfähig und wurde ihm für diesen Fall eine monatliche Rente von 
1.000 EUR zugesagt, leistet die Lebensversicherungs-

gesellschaft aus der Rückdeckungsversicherung dann monatlich 1.000 EUR an die Firma, die diesen Betrag an den GGF weiterleitet. Eine Rückdeckungsversicherung ermöglicht der Firma eine Vorausfinanzierung der Versorgungszusage sowie eine Auslagerung der damit verbundenen Kapitalanlage- und biometrischen Risiken.

Eine Rückdeckungsversicherung wird in Höhe ihres Aktivwerts in der Bilanz der Firma aktiviert. Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind für die Firma Betriebsausgaben.