Pensionszusage

Die Pensionszusage, auch Direktzusage oder unmittelbare Versorgungszusage genannt, ist gemessen an den Deckungsmitteln der betrieblichen Altersversorgung mit 50,5% in 2015 (Quelle: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.) der bedeutendste Durchführungsweg in Deutschland. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Erfüllung des Versorgungsversprechens unmittelbar durch den Arbeitgeber erfolgt. Ein Versorgungsträger wie bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist nicht dazwischen geschaltet.

Alle Rechte und Pflichten aus der betrieblichen Altersversorgung leiten sich unmittelbar aus der Pensionszusage ab. Oftmals schließen Firmen Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung der erteilten Pensionszusage ab. Hierdurch verlagern sie die mit der Erteilung der Zusage verbundenen Risiken im Rahmen des Versicherungsschutzes auf das Versicherungsunternehmen.

Die Direktzusage ist der einzige Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der in der deutschen Rechnungslegung mit dem Ausweis von Pensionsrückstellungen verbunden ist. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen während der Anwartschaftsphase mindern den zu versteuernden Gewinn. Sobald Leistungen aus der Pensionszusage erbracht werden, werden die gebildeten Pensionsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen wieder aufgelöst. Insgesamt ergibt sich hieraus ein Steuerstundungseffekt für das Unternehmen, der eine Innenfinanzierung der Direktzusagen ermöglicht. Häufig wird die Direktzusage deshalb als Kredit bei den Mitarbeitern interpretiert.