Pensionskassenzusagen

Pensionskassen hatten vor 2001 in der betrieblichen Altersversorgung keine große Bedeutung. Man fand sie im Prinzip nur bei größeren Unternehmen, für die Mitarbeiter der eigenen Firma, oder in Form von Branchenpensionskassen, für die Mitarbeiter einer Branche, an. Durch das Altersvermögensgesetz wurde die Pensionskasse dann in die steuerliche Förderung des § 3 Nr. 63 EStG miteinbezogen. In der Folge kam es zur Gründung von zahlreichen Pensionskassen, vor allem von Seiten der Lebensversicherungsunternehmen. Die Pensionskasse hat sich seitdem als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland gut etabliert.

Allerdings ist das jährliche Fördervolumen, wie auch beim Pensionsfonds oder der Direktversicherung, für Gesellschafter-Geschäftsführer im Allgemeinen nicht ausreichend, mit dem Ergebnis, dass dieser Durchführungsweg bei dieser Zielgruppe nur selten vorkommt.