Gemäß § 40b Abs. 1 und 2 EStG können Zuwendungen zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse im Kalenderjahr bis zu 1.752 EUR je Arbeitnehmer mit pauschal 20% plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag versteuert werden. Werden mehrere Arbeitnehmer gemeinsam versichert, kann für den einzelnen sogar ein Beitrag bis zu 2.148 EUR aufgewendet und entsprechend versteuert werden, wenn der Durchschnittsaufwand je Arbeitnehmer 1.752 EUR nicht überschreitet (Durchschnittsbildung).