Leistungszusage

Die Leistungszusage ist bis einschließlich 1998 die einzige in Deutschland möglich gewesene Zusagevariante. Der Arbeitgeber sagt eine klar definierte Leistung zu, die er erfüllen muss. Das kann entweder in Form eines festen Betrags oder z.B. eines bestimmten Prozentsatzes des letzten Gehalts vor dem Rentenbeginn erfolgen. Es findet keine explizite Kopplung an einen bestimmten Beitrag statt.

In der Praxis wurden bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen für gewöhnlich bei Leistungszusagen die garantierten Leistungen zugesagt, womit das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers de facto auf die Entrichtung des vereinbarten Beitrags beschränkt war. 

Bei der Direktzusage steht jedoch der Arbeitgeber direkt in der Verpflichtung. Werden hier keine kongruenten Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen und werden z.B. auch endgehaltsabhängige Zusagen erteilt, die die Kalkulation der nötigen Mittel für den Arbeitgeber erschweren, können sich hieraus für den Arbeitgeber finanzielle Risiken ergeben, wenn der tatsächliche Finanzierungsbedarf höher ist als ursprünglich angenommen.