In Deutschland existieren fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Die Deckungsmittel sämtlicher Durchführungswege betrugen Ende des Jahres 2019 rund 653 Mrd. Euro (Quelle: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.). Die Direktzusage, auch unmittelbare Versorgungszusage genannt, ist der einzige Durchführungsweg, bei dem der Arbeitgeber selbst die Leistungen bewirkt. Daneben existiert die Unterstützungskasse, die entweder pauschal- oder regeldotiert sein kann oder rückgedeckt.
Weiter gibt es die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Jedes Unternehmen entscheidet grundsätzlich selbst darüber, welcher und wie viele Durchführungswege eingeführt und den Mitarbeitern angeboten werden.