Direktversicherung

Gemäß § 1b Abs. 2 BetrAVG liegt eine Direktversicherung vor, wenn der Arbeitgeber eine Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der versicherten Leistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind. Dem Versicherungsvertrag kann eine Leistungszusage, eine beitragsorientierte Leistungszusage, eine Beitragszusage mit Mindestleistung oder eine reine Beitragszusage zugrunde liegen. 

Der prozentuale Anteil der Direktversicherung an den Deckungsmitteln der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland lag in 2019 mit 71,8 Mrd. Euro bei 11 % (Quelle: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.).