Beim Betriebsrentenstärkungsgesetz (offiziell: Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung) vom 23.08.2017 handelt es sich um die bisher weitreichendste Reform seit Einführung des BetrAVG im Jahre 1974. Der Gesetzgeber möchte durch gezielte Maßnahmen eine weitere Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden auf freiwilliger Basis erreichen.
Der Kern des zum 01.01.2018 in Kraft getretenen BRSG ist das Sozialpartnermodell und wird flankiert durch steuer-, aufsichts- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Diese Regelungen betreffen zum Teil nur das neue Sozialpartnermodell, zum Teil gelten sie aber auch für die bisherige bAV-Welt.