Unter dem Begriff "Zillmerung" bezeichnet man das mathematische Verfahren zur Tilgung der Abschlusskosten eines Versicherungsvertrages, das der Mathematiker Dr. August Zillmer entwickelt hat.
Bei gezillmerten Tarifen belasten diese Kosten den Versicherungsvertrag zu Beginn. Bei ungezillmerten Tarifen werden diese Kosten über eine längere Laufzeit des Vertrages (mindestens fünf Jahre) verteilt.