Stichtagsprinzip

Das Stichtagsprinzip ist ein für die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen maßgebliches Prinzip. Gemäß § 6a Abs. 3 Nr. 1 S. 4 EStG dürfen Erhöhungen oder Verminderungen der Pensionsleistungen nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres, die hinsichtlich des Zeitpunktes ihres Wirksamwerdens oder ihres Umfangs ungewiss sind, bei der Berechnung erst berücksichtigt werden, wenn sie eingetreten sind. Es dürfen demnach bei der Rückstellungsbildung nur solche Verhältnisse berücksichtigt werden, die am jeweiligen Bilanzstichtag bereits festgestanden haben. 

Das Stichtagsprinzip findet sich auch in R 6a Abs. 17 EStR, wonach für die Bildung von Pensionsrückstellungen die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend und Änderungen der Bemessungsgrundlagen, die erst nach dem Bilanzstichtag wirksam werden, zu berücksichtigen sind, wenn sie am Bilanzstichtag bereits feststehen.

Entscheidend sind stets die schriftlich bekannten Verhältnisse zum Bilanzstichtag unabhängig davon, wann sie wirksam werden.