Das Sozialpartnermodell (auch als sog. „Nahles-Rente“ bekannt) ist eine durch das BRSG neu geschaffene Form der betrieblichen Altersvorsorge, die im Rahmen eines Tarifvertrags eingeführt werden kann. Die Tarifparteien können eine branchenspezifische Form der Betriebsrente entwickeln, die auch von nicht tarifgebundenen Unternehmen übernommen werden kann.
Der Abschluss eines Tarifvertrags sowie die Mitwirkung der Tarifparteien in der bAV sind Voraussetzungen für die Anwendung des Sozialpartnermodells. Das Kernelement dieses neuen Modells ist die Möglichkeit zur Anwendung der reinen Beitragszusage.