Rückdeckungsversicherung

Unter einer Rückdeckungsversicherung versteht man eine vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossene Versicherung, deren Bezugsrecht beim Arbeitgeber liegt. Der Arbeitgeber ist mithin Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer versicherte Person. Die Rückdeckungsversicherung schließt der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einer unmittelbaren Direktzusage ab, sie ist damit ein reines Finanzierungsinstrument. 

Werden sämtliche Ansprüche aus einer Direktzusage über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert, spricht man von einer kongruenten (sich in allen Punkten deckende) Rückdeckungsversicherung.