Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen für Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung. Der Begriff Pensionsrückstellung stammt aus § 6a EStG und bezieht sich somit zunächst auf die Steuerbilanz. Er wird aber auch für die deutsche Handelsbilanz und Bilanzen nach ausländischen oder internationalen Standards verwendet.

Pensionsrückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der Aufbau erfolgt in der Regel über die Gewinn- und Verlustrechnung, bei ausländischen oder internationalen Bilanzierungs-vorschriften unter Umständen auch mittels Buchungen direkt gegen das Eigenkapital. Erhöhungen der Pensionsrückstellungen nennt man Zuführungen, Verringerungen Auflösungen.

Ob und in welcher Höhe eine Pensionsrückstellung gebildet werden muss oder darf, wird nach den verschiedenen Vorschriften unterschiedlich beurteilt. Dabei spielen neben der tatsächlichen Einschätzung des Verpflichtungsumfangs auch die Zielsetzungen der verschiedenen Jahresabschlüsse eine Rolle: So steht bei den Bilanzierungsvorschriften für die Steuerbilanz der fiskalpolitische Aspekt im Vordergrund. Bei den Vorschriften für die Handelsbilanz spielt das Vorsichtsprinzip eine große Rolle. Und die Konzernbilanz nach IFRS oder US-GAAP soll vor allem die Gläubiger des Unternehmens informieren, sodass hier ein möglichst realistisches Bild gezeichnet werden soll.

Für die Höhe der Rückstellung ist zu beachten, dass es sich um eine ungewisse Verbindlichkeit handelt: Es ist zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung regelmäßig unklar, ab welchem Zeitpunkt, für welche Dauer oder in welcher genauen Höhe das Unternehmen Versorgungsleistungen erbringen muss. Daher erfolgt eine Bewertung der Pensionsverpflichtungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Hierbei wird wie bei jeder Barwertberechnung eine Abzinsung vorgenommen, zusätzlich wird für jede zukünftige Zahlung die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens berücksichtigt.

Unterschiede finden sich bei den verschiedenen Bewertungsansätzen hinsichtlich der Bewertungsparameter. Einer der wichtigsten Parameter ist der Rechnungszins. Steuerlich ist für Pensionsverpflichtungen ein Zins von 6% vorgeschrieben, während sich der Zins nach handelsbilanziellen Rechnungslegungsvorschriften am aktuellen Zinsniveau orientiert. Für die Bewertung der Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung werden aktuell die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck als biometrische Berechnungsgrundlagen verwendet.