Die Pensionskasse ist mit rund 27,6 % in 2019 (Quelle: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.) gemessen an den Deckungsmitteln der zweitwichtigste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Er spielte bis zum Jahr 2002 eigentlich nur in Form von Betriebs- oder Branchenpensionskassen eine Rolle. Bis dahin gab es diesen Durchführungsweg de facto nur als Einrichtungen von Unternehmen oder den Unternehmen einer Branche, über die die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter des Unternehmens bzw. der Unternehmen einer Branche durchgeführt wurde.
Mit der Einführung der steuerlichen Förderung des § 3 Nr. 63 EStG, in die die Pensionskasse einbezogen wurde, kam es zur Gründung zahlreicher Wettbewerbspensionskassen, hauptsächlich von Versicherungsunternehmen.