Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Er wurde 2001 als fünfter Durchführungsweg im Zuge des Altersvermögensgesetzes (AVmG) geschaffen. Betriebliche Altersversorgung im Pensionsfonds kann im Wege der § 3 Nr. 63 EStG-Förderung erfolgen. Darüber hinaus besteht im Rahmen des § 3 Nr. 66 EStG i.V.m. § 4d Abs. 3 EStG bzw. § 4e Abs. 3 EStG die Möglichkeit, bestehende Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen mit steuerlicher Förderung auf den Pensionsfonds zu überführen.

Die Bedeutung des Pensionsfonds ist seit seiner Einführung ständig gewachsen, sodass er in 2019 bereits einen Anteil von 7,6 % an den gesamten Deckungsmitteln erreicht hat (Quelle: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.).