CTA-Modell

Die Abkürzung CTA steht für Contractual Trust Arrangement. Hierunter versteht man eine vom Unternehmen rechtlich getrennte Treuhand-Gesellschaft, in die bestimmte Vermögensgegenstände, die zur Erfüllung der betrieblichen Altersversorgung reserviert sind, ausgegliedert werden. Die ausgegliederten Vermögensgegenstände müssen dem Zugriff des Unternehmens und der Gläubiger des Unternehmens entzogen sein sowie zweckgerichtet zur Erfüllung der betrieblichen Versorgungsverpflichtungen verwendet werden.

Vor allem Unternehmen, die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren und die ihre betriebliche Altersversorgung im Durchführungsweg Direktzusage abwickeln, nutzen vermehrt die CTA-Lösung.

Da die in der Treuhand-Gesellschaft ausgegliederten Vermögensgegenstände bei entsprechender Gestaltung als zweckgebundene Mittel ("plan assets") anerkannt werden, werden die Pensionsrückstellungen mit diesen Mitteln saldiert. Hierdurch verkürzt sich die Bilanz. 

Auch in der deutschen Handelsbilanz gibt es seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eine entsprechende Saldierungspflicht.