Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung. Wir begleiten Sie bei der kompletten Durchführung eines Versorgungsausgleichs im Sinne des Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).

Das für Scheidungsanträge seit dem 01.09.2009 geltende Recht zum Versorgungsausgleich bedeutet für einen Arbeitgeber mit betrieblicher Altersversorgung  neue Aufgaben, da der Arbeitgeber der Versorgungsträger ist.

So müssen Unternehmen bspw. den Ehezeitanteil gem. § 5 Abs. 1 VersAusglG ermitteln sowie dem Familiengericht gemäß § 5 Abs. 2 VersAusglG einen Ausgleichswert vorschlagen. Des Weiteren sind die nötigen Informationen und Werte mitzuteilen und ggf. zu erläutern.

Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs sind darüber hinaus viele Aspekte zu berücksichtigen.

Zum Beispiel kann ein Versorgungsausgleich als interne oder externe Teilung durchgeführt werden.

Erfolgt eine interne Teilung des Anrechts, wird die ausgleichsberechtigte Person in das bestehende Versorgungssystem mit aufgenommen. Sie erhält ein eigenständiges Anrecht, das im Gegenzug die Anwartschaft oder Leistung des ausgleichspflichtigen Arbeitnehmers reduziert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine externe Teilung erfolgen, bei der der ausgleichsberechtigten Person durch Übertragung von Mitteln beim Zielversorgungsträger ein Anrecht eingeräumt wird.

Unser Angebot – Ihre Vorteile

  • Komplette Bearbeitung des Versorgungsausgleichs
  • Berechnung des Ehezeitanteils, des Ausgleichswerts und des korrespondierenden Kapitalwerts
  • Erläuterungen zu den berechneten Werten und der betrieblichen Altersversorgung
  • Ausfüllen der Formulare des Familiengerichts
  • Erstellung einer Teilungsordnung
  • Formulierung einer Versorgungszusage bzw. eines Versorgungsausweises für die geschiedenen Ehepartner
Anfrage

Kontakt

Tel.: 089-38109-2040
slpm-bewertung@swisslife.de