Dienstleistungen von SLPM im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich bei Direktzusagen
Das für Scheidungsanträge ab dem 01.09.2009 geltende neue Recht zum Versorgungsausgleich bedeutet für einen Arbeitgeber mit betrieblicher Altersversorgung im Durchführungsweg Direktzusage neue Aufgaben, da bei diesem Durchführungsweg der Arbeitgeber der Versorgungsträger ist.
So muss er z.B. den Ehezeitanteil gem. § 5 Abs. 1 VersAusglG ermitteln sowie dem Familiengericht gemäß § 5 Abs. 2 VersAusglG einen Vorschlag für den Ausgleichswert machen. Weiter muss er gemäß § 220 FamFG dem Gericht die nötigen Informationen und Werte mitteilen sowie ggf. erläutern.
Viele Arbeitgeber möchten diese neuen Aufgaben nicht selbst übernehmen, sondern sie an einen Dienstleister auslagern. SLPM ist gerne bereit, Unternehmen in diesem Bereich zu unterstützen. Die möglichen Umfänge finden Sie in der folgenden Übersicht:
Dienstleistung
| Beschreibung |
Workshop zur Information und zur Ermittlung der für das Unternehmen passenden Verfahrensweise (z.B. interne oder externe Teilung; Ausschluss vorzeitiger Risiken etc.) | Darstellung des neuen Versorgungsausgleichsrechts
Erläuterung der durch das VersAusglG sich ergebenden Pflichten für das Unternehmen
Aufzeigen der Vor- und Nachteile der möglichen Verfahrensweisen
Festlegung einer für das Unternehmen geeigneten Strategie
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Teilungsordnung
| Erstellung einer Teilungsordnung, in der geregelt wird, wie mit der betrieblichen Altersversorgung im Falle einer Scheidung verfahren wird |
Abwicklung einer Scheidung
| Berechnung des Ehezeitanteils, des Ausgleichswerts und des korrespondierenden Kapitalwerts
Ausfüllen der Formulare des Familiengerichts
Formulierung einer Versorgungszusage bzw. eines Versorgungsausweises für die geschiedenen Ehepartner
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Interessierte Firmen können bei SLPM ein individuelles Angebot für die benötigten Dienstleistungen anfordern.
Schicken Sie eine mail an: kontakt@slpm.de.


