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Entspricht Ihre Pensionszusage den Anforderungen der Finanzverwaltung?
Ist die Finanzierung gesichert?
In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle besteht dringender Handlungsbedarf!
Viele kleinere und mittlere GmbHs haben in den letzten 20 Jahren ihren Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) eine Pensionszusage erteilt. Neben dem Aspekt der Altersversorgung des GGF wurde die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung vor allem auch durch die steuerlichen Auswirkungen der Pensionsrückstellungen motiviert. Die Frage der Finanzierung der Renten stand häufig weniger im Vordergrund als deren steuerliche Anerkennung. Seitdem für die steuerliche Bewertung auch Pensionsalter ab 65 möglich sind (BFH-Urteil aus dem Jahr 1982), was der Startpunkt für die betriebliche Altersversorgung von GGF war, hat sich einiges geändert: die Phase der Euphorie am Kapitalmarkt ist zumindest vorerst beendet, die Richttafeln für die steuerliche Bewertung der Pensionsrückstellungen aus dem Jahr 1983 wurden durch die Richttafeln von 1998 aktualisiert, der Rechnungszins der Lebensversicherung, der bis 1987 bei 3% lag, wurde ab 1987 auf 3,5 %, ab 1994 auf 4 % und ab dem 01.07.2000 auf 3,25% angepasst; aktuell liegt er sogar nur bei 2,25% gesenkt. Die Überschüsse der Lebensversicherungsunternehmen, die in den letzten Jahrzehnten immer nach oben angepasst werden konnten, mussten in den letzten Jahren aufgrund der allgemeinen Kapitalmarksituation reduziert werden. Die sich zu Boom-Zeiten der Börse abzeichnende Tendenz zu alternativen Rückdeckungsformen wie z.B. Fonds ist zumindest vorerst beendet. Darüber hinaus steigt die Lebenserwartung weiter an, als Folge die Kosten für die Renten wegen der längeren Leistungsdauer ebenfalls. D. h. die Schere zwischen angespartem Kapital und für die Rentenzahlung benötigten Mitteln baut sich mehr und mehr auf.
Aber auch beim versorgungsberechtigten GGF hat sich vieles geändert: er ist nicht nur älter geworden, der Rentenbeginn rückt näher, die Nachfolge der Geschäftsführung oder auch die Veräußerung bis hin zur Liquidation der GmbH stehen an. In diesem Zusammenhang gewinnt die Finanzierung der Pension an Bedeutung. Oftmals wird zur Zeit auch eine Auslagerung der Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds anvisiert, um die Bilanzberührung zu beenden. Häufig kommt hinzu, dass für diese Maßnahmen aufgrund o.g. Gründe die für die Zahlung der Renten vorgesehenen Mittel nicht ausreichen. Aus all diesen Gründen sind Informationen über den Finanzierungsstand der Pensionszusage nötig. Ggf. wird nach Maßnahmen bei mangelnder Finanzierbarkeit gesucht. Die SLPM bietet neben einer inhaltlichen Überprüfung von Pensionszusagen auch eine Überprüfung des Finanzierungsstands sowie die Erarbeitung konkreter einzelfallbezogener Lösungsansätze an.
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Das Honorar beträgt bei der Basis-Überprüfung 295 EUR, bei der Standard-Überprüfung 490 EUR und bei der Premium-Überprüfung 980 EUR, jeweils zzgl. MwSt. Sollte in Einzelfällen ein Abweichung hiervon nötig sein, werden wir dies vor Durchführung der Analyse mit Ihnen abklären.
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