Immer öfter wurden in den letzten Jahren Anfragen nach Beratungsdienstleistungen an SLPM herangetragen. Hier geht es um aktuarielle, juristische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen. z.B. um die Überprüfung von Versorgungsordnungen in arbeitsrechtlicher Hinsicht, das Ausformulieren von Betriebsvereinbarungen betreffend die betriebliche Altersversorgung, Beratung im Zusammenhang mit der Auslagerung von Pensionsrückstellungen und der Einführung von Zeitwertkonten, aber auch um Prognoseberechnungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen. Dieser Entwicklung wurde mit der Gründung der Einheit Beratung begegnet.


